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Zur Tourismusabgabe

Zur Tourismusabgabe

Wir erhalten regelmäßg viele Fragen zur Tourismusabgabe in den Niederlanden. Die Fragen sind berechtigt, da es nicht immer ganz deutlich ist, was und wie bezahlt werden muss. Bei Hotels.nl möchten wir die Dinge einfach halten, besonders was den Preis betrifft, den Hotelgäste bezahlen müssen. Daher haben wir eine kurze Zusammenfassung für Sie verfasst, um die Tourismusabgabe zu erläutern. Was ist die Tourismusabgabe? Die Definition der Tourismusabgabe in Artikel 224 der Gemeindegesetzes lautet: Zum Zwecke des Aufenthaltes in einer Gemeinde von Personen, die nicht in der Gemeinde gemeldet sind, kann eine Tourismusabgabe erhoben werden. In einfachen Worten bedeutet dies, dass die Gemeinde eine Abgabe für Personen erheben kann, die nicht offiziell in der Stadt leben, in der sie sich aufhalten (z. B. Touristen). Dies tun Gemeinden offiziell deshalb, weil Touristen auch die Einrichtungen einer Gemeinde nutzen. Mit den Einnahmen aus der Tourismusabgabe ist die Gemeinde in der Lage, diese Einrichtungen zu unterhalten und gegebenenfalls zu verbessern. An wen zahle ich die Tourismusabgabe? Sie zahlen die Tourismusabgabe nicht direkt an die Gemeinde. Sie wird im Hotel, Apartment, Bed and Breakfast oder einer anderen Unterkunftsart abgerechnet, in der Sie übernachten; diese leitet dann die Tourismusabgabe an die Gemeinde weiter. Wie hoch ist die Tourismusabgabe? Dies ist die vielleicht interessanteste Frage. Die Gemeinde bestimmt, ob eine Tourismusabgabe erhoben wird und wie hoch diese ist. Hotels sind an diesen Entscheidungen in keinster Weise beteiligt! Wenn sich die Gemeinde für eine Tourismusabgabe entscheidet, gibt es prinzipiell vier Arten, wie diese abgerechnet werden kann:

  • - Sie bezahlen einen festgesetzten Preis pro Person pro Nacht.
  • - Sie bezahlen einen festgesetzten Preis pro Buchung: für den gesamten Aufenthalt.
  • - Sie bezahlen einen Preis pro Zimmer pro Nacht.
  • - Sie bezahlen einen Prozentsatz des Zimmerpreises.
Die ersten drei Möglichkeiten sind selbsterklärend. Bitte beachten Sie, dass der Betrag je nach Gemeinde unterschiedlich ist und auch je nach Übernachtungsform unterschiedlich sein kann. So kann z. B. einem Apartment ein anderer Betrag zugewiesen werden als einem Hotel. Die Variante 'Zimmerpreis' ist etwas komplizierter, daher erläutern wir diese hierunter gesondert, zumal auch wichtige Hotelstädte wie Schiphol und Amsterdam hiervon Gebrauch machen. Wenn die Tourismusabgabe ein fester Prozentsatz des Zimmerpreises ist, spielt es also keine Rolle, mit wie vielen Personen Sie im betreffenden Zimmer übernachten; der Prozentsatz bleibt immer derselbe. Es gibt Gemeinden, die andere Varianten als die oben genannten anwenden. So hat z. B. Maastricht festgelegt, dass der Betrag für die Tourismusabgabe der Anzahl der Sterne unterliegt, die ein Hotel hat, während auf Terschelling ein Teil der Tourismusabgabe schon im Fährticket zur Insel inklusive ist. Es bedarf schon einiger Berechnung, und leider können wir es auch nicht einfacher machen! Auf Hotels.nl zeigen wir immer den Preis inklusive Tourismusabgabe, wenn dieser ein fester Betrag des Zimmerpreises ist. Dies ist in keinem Fall von der Anzahl der Personen abhängig, die in diesem Zimmer übernachten. Wenn die Tourismusabgabe variabel ist, z. B. bei Abhängigkeit von der Gästeanzahl pro Zimmer, geben wir die Höhe der Tourismusabgabe deutlich neben dem Zimmerpreis an.